Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftige – zwischen Sebastian Tinschert, Einzelunternehmer („Auftragnehmer“), und einem Unternehmen (§ 14 BGB) („Kunde“) abgeschlossenen Verträge über IT-Dienstleistungen. Kunden-AGB finden nur Anwendung, wenn sie in diesen AGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  3. Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr gem. §§ 312i Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BGB werden ausgeschlossen.

§ 2 Art und Umfang der Dienstleistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen durch Beratung, Einführungsunterstützung und Anwenderunterstützung.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Leistungsbeschreibung und Angebot.
  3. Der Auftragnehmer erfüllt die Leistungen vertragsgemäß und im vereinbarten Umfang
  4. Grundsätzlich trägt der Kunde die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Bei werkvertraglichen Leistungen wie Programmierung liegt die Erfolgsverantwortung beim Auftragnehmer.
  5. Die Datensicherung obliegt dem Kunden, eine Bestätigung des Erfolges durch Monitoring ist keine Garantie. Test-Rücksicherungen können separat vereinbart und vergütet werden.
  6. Leistungen werden nach aktuellem Stand der Technik durch qualifiziertes Personal erbracht. Relevante Änderungen am Stand der Technik werden kommuniziert.

§ 3 Laufzeit, Ort der Tätigkeit

  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung für 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
  2. Der Leistungsort ist üblicherweise der Geschäftssitz des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

  1. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind abschließend im Leistungsauftrag festgelegt.
  2. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer angemessen, stellt Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  3. Weitere Mitwirkungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Vergütung

  1. Leistungen werden auf Basis eines Stundensatzes gemäß aktueller Preisliste erbracht, abweichende Vereinbarungen gelten entsprechend. Die Preisliste ist unter https://www.st-vision.de/index.php/preisliste/ abrufbar.
  2. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, Reisekosten wie Hotelkosten können nach Absprache gesondert berechnet werden.
  3. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
  4. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen gewähren wir 3% Skonto.

§ 6 Zusammenarbeit der Vertragspartner

  1. Ansprechpartner sind ausschließlich die im Auftrag definierten Personen.
  2. Kunden sind nicht weisungsbefugt gegenüber dem eingesetzten Personal des Auftragnehmers.
  3. Wiederholte Pflichtverstöße des eingesetzten Personals berechtigen den Kunden zur Nachforderung eines Austauschs.

§ 7 Änderung der Dienstleistung

  1. Änderungswünsche des Kunden können jederzeit angefordert werden, sofern sie zumutbar sind.
  2. Der Auftragnehmer prüft Änderungswünsche innerhalb von 10 Arbeitstagen und informiert über Umsetzbarkeit, Aufwand, Termine und Vergütung.
  3. Kommt keine Einigung zustande, wird der Vertrag fortgesetzt.

§ 8 Rechte an Dienstleistungsergebnissen

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, unwiderrufliches, nichtexklusives Nutzungsrecht an Standard-Ergebnissen.
  2. Für individuell erstellte Ergebnisse erhält der Kunde ein ausschließliches, unwiderrufliches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.

§ 9 Leistungsstörungen

  1. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Kenntnis anzuzeigen.
  2. Bei nachfristgerechter nicht vertragsgemäßer Leistung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Nicht genutzte Leistungen müssen nicht bezahlt werden.

§ 10 Schutzrechtsverletzung

  1. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen wird der Auftragnehmer den Kunden freistellen, sofern die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
  2. Der Auftragnehmer kann Lizenzrechte erlangen oder Leistungsergebnisse ändern/ersetzen, sofern zumutbar.
  3. Kosten der Rechtsverteidigung trägt der Auftragnehmer.

§ 11 Sonstige Haftung

  1. Der Auftragnehmer sichert ordnungsgemäße Vergütung seiner Mitarbeiter zu.
  2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
  3. Haftung bei Vertragspflichtverletzung ist auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal 250.000 Euro begrenzt.
  4. Haftung für Datenverlust besteht nur bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
  5. Produkthaftung bleibt unberührt.

§ 12 Verjährung

  1. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Vertrauliche Informationen sind während und nach Vertragsbeziehung zu schützen.
  2. Ausnahmen gelten für bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen.
  3. Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.

§ 14 Sonstiges

  1. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Textform.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag sonst wirksam. Ersatzbestimmungen gelten.
  4. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.