Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftige – zwischen Sebastian Tinschert, Einzelunternehmer („Auftragnehmer“), und einem Unternehmen (§ 14 BGB) („Kunde“) abgeschlossenen Verträge über IT-Dienstleistungen. Kunden-AGB finden nur Anwendung, wenn sie in diesen AGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr gem. §§ 312i Abs.1 Nr. 1, 2 und 3 BGB werden ausgeschlossen.
§ 2 Art und Umfang der Dienstleistungen
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen durch Beratung, Einführungsunterstützung und Anwenderunterstützung.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Leistungsbeschreibung und Angebot.
- Der Auftragnehmer erfüllt die Leistungen vertragsgemäß und im vereinbarten Umfang
- Grundsätzlich trägt der Kunde die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Bei werkvertraglichen Leistungen wie Programmierung liegt die Erfolgsverantwortung beim Auftragnehmer.
- Die Datensicherung obliegt dem Kunden, eine Bestätigung des Erfolges durch Monitoring ist keine Garantie. Test-Rücksicherungen können separat vereinbart und vergütet werden.
- Leistungen werden nach aktuellem Stand der Technik durch qualifiziertes Personal erbracht. Relevante Änderungen am Stand der Technik werden kommuniziert.
§ 3 Laufzeit, Ort der Tätigkeit
- Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung für 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
- Der Leistungsort ist üblicherweise der Geschäftssitz des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
- Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind abschließend im Leistungsauftrag festgelegt.
- Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer angemessen, stellt Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
- Weitere Mitwirkungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Vergütung
- Leistungen werden auf Basis eines Stundensatzes gemäß aktueller Preisliste erbracht, abweichende Vereinbarungen gelten entsprechend. Die Preisliste ist unter https://www.st-vision.de/index.php/preisliste/ abrufbar.
- Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, Reisekosten wie Hotelkosten können nach Absprache gesondert berechnet werden.
- Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
- Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 2 Tagen gewähren wir 3% Skonto.
§ 6 Zusammenarbeit der Vertragspartner
- Ansprechpartner sind ausschließlich die im Auftrag definierten Personen.
- Kunden sind nicht weisungsbefugt gegenüber dem eingesetzten Personal des Auftragnehmers.
- Wiederholte Pflichtverstöße des eingesetzten Personals berechtigen den Kunden zur Nachforderung eines Austauschs.
§ 7 Änderung der Dienstleistung
- Änderungswünsche des Kunden können jederzeit angefordert werden, sofern sie zumutbar sind.
- Der Auftragnehmer prüft Änderungswünsche innerhalb von 10 Arbeitstagen und informiert über Umsetzbarkeit, Aufwand, Termine und Vergütung.
- Kommt keine Einigung zustande, wird der Vertrag fortgesetzt.
§ 8 Rechte an Dienstleistungsergebnissen
- Der Kunde erhält ein einfaches, unwiderrufliches, nichtexklusives Nutzungsrecht an Standard-Ergebnissen.
- Für individuell erstellte Ergebnisse erhält der Kunde ein ausschließliches, unwiderrufliches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.
§ 9 Leistungsstörungen
- Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Kenntnis anzuzeigen.
- Bei nachfristgerechter nicht vertragsgemäßer Leistung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Nicht genutzte Leistungen müssen nicht bezahlt werden.
§ 10 Schutzrechtsverletzung
- Bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen wird der Auftragnehmer den Kunden freistellen, sofern die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
- Der Auftragnehmer kann Lizenzrechte erlangen oder Leistungsergebnisse ändern/ersetzen, sofern zumutbar.
- Kosten der Rechtsverteidigung trägt der Auftragnehmer.
§ 11 Sonstige Haftung
- Der Auftragnehmer sichert ordnungsgemäße Vergütung seiner Mitarbeiter zu.
- Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten.
- Haftung bei Vertragspflichtverletzung ist auf den vorhersehbaren Schaden bis maximal 250.000 Euro begrenzt.
- Haftung für Datenverlust besteht nur bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
- Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 12 Verjährung
- Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
§ 13 Geheimhaltung
- Vertrauliche Informationen sind während und nach Vertragsbeziehung zu schützen.
- Ausnahmen gelten für bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen.
- Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.
§ 14 Sonstiges
- Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag sonst wirksam. Ersatzbestimmungen gelten.
- Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
